Unsere

Tätigkeitsfelder

Umfassende Informationen zum Berufs­bild des Notars und zu den notariellen Tätigkeits­bereiche stellt Ihnen der Bürgerservice der Bundes­notar­kammer unter notar.de zur Verfügung.

HIERDatenerfassungsbögen zum Download

Wir sind in allen Bereichen der notariellen Zuständigkeit für Sie da.Hier finden Sie einen Überblick unserer Bereiche. Sollten Sie Fragen haben kommen Sie gern auf uns zu.

Immobilien

Bei der vertraglichen Gestaltung sowie der Abwicklung Ihres Immobiliengeschäftes begleiten wir Sie gerne.

Zum Bereich der Immobiliengeschäfte zählen:

  • die Bestellung und Löschung von Rechten im Grundbuch
  • der Kauf bzw. die Veräußerung von Grundstücken, Wohnungen und Häusern
  • die Aufteilung von Gebäuden in Wohnungseigentum

Die Entscheidung eine Immobilie zu erwerben oder zu veräußern, stellt für viele persönlich wie wirtschaftlich eine große Entscheidung dar. Damit Sie sich dabei so sicher wie möglich fühlen, unterstützen wir Sie mit unserer Fachkompetenz. Unsere Aufgabe ist es, die für eine jede Vertragspartei bestehenden Risiken durch eine ausgewogene Vertragsgestaltung und –abwicklung gezielt abzufedern.

Die nach dem GNotKG zu veranschlagenden Notar- und Gerichtskosten sind üblicherweise vom Käufer zu tragen und hängen von dem vereinbarten Kaufpreis ab. Sehr grob kann man sich an der Daumenregel orientieren, nach der die Notar- und Gerichtskosten bei einem üblichen Immobilienkauf (mit Finanzierungsgrundschuld) 1,5 bis 2% des vereinbarten Kaufpreises betragen.

Nähere Informationen zum Thema zum Thema „Immobilien“  und „Notarkosten“ stellt Ihnen der Bürgerservice der Bundesnotarkammer zur Verfügung:

Erbschaft und Schenkung

Gerne helfen wir Ihnen dabei, Streit nach dem Todesfall zu vermeiden, indem wir schon im Vorfeld eine klare, auf Ihre persönlichen und familiären Verhältnisse abgestimmte Regelung entwickeln. Für Ihre Angehörigen stellt der Verlust schon eine Herausforderung dar, zu denen in vielen Fällen auch noch rechtliche Fragestellungen und viele zu erledigende Aufgaben kommen. Mit einem eindeutig formulierten Testament bzw. einem Erbvertrag erleichtern Sie Ihren Angehörigen die Abwicklung des Nachlasses und sorgen für eine zielgerichtete und kostengünstigeVermögensnachfolge.

Auch im Rahmen von Erbauseinandersetzungen, Erbteilsübertragungen sowie der Stellung von Erbscheinsanträgen sind wir gerne für Sie da.

Nähere Informationen zu den Themen „Erbschaft“ und „Schenkung“ stellt Ihnen der Bürgerservice der Bundesnotarkammer zur Verfügung:

Informationen zum Erbrecht in Europa erhalten Sie hier.

Unternehmen und Vereine

Sie wollen eine Gesellschaft oder einen Verein gründen? Dann sind Sie bei uns richtig! Wir helfen Ihnen, die richtige Rechtsform für Sie festzulegen und entwerfen den entsprechenden Vertrag sowie die Registeranmeldungen.

Auch nach der Gründung stehen wir mit diversen Tätigkeiten an Ihrer Seite. Dazu zählen:

  • die Protokollierung von Gesellschafterversammlungen
  • Änderungen des Gesellschaftsvertrages
  • die Übertragung von Gesellschaftsanteilen sowie die Gestaltung der Unternehmensnachfolge
  • Umwandlung (Formwechsel, Spaltung, Verschmelzung)

Nähere Informationen zu den Themen „Erbschaft“ und „Schenkung“ stellt Ihnen der Bürgerservice der Bundesnotarkammer hier zur Verfügung.

Ehe und Familie

Welche Ehemodelle gibt es? Welches davon ist für Sie in Ihrer Situation geeignet? Benötigen Sie überhaupt einen Ehevertrag? Diese Fragen erörtern wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch. Es gilt, unter Beleuchtung Ihrer derzeitigen Situation und Lebensplanung, gemeinsam zu entwickeln, ob Ihre Ehe überhaupt eines Ehevertrages bedarf und wie ein zu Ihnen passender Ehevertrag aussehen könnte.

Sie planen, sich scheiden zu lassen oder haben sich schon scheiden lassen? Hier können wir Ihnen mit der Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung ebenfalls zur Seite stehen.

Auch in anderen familienbezogen Rechtsgebieten, wie etwa bei Fragen der Adoption oder künstlichen Befruchtung, beraten wir Sie gerne.

Nähere Informationen zum Thema „Familie“ stellt Ihnen der Bürgerservice der Bundesnotarkammer hier zur Verfügung.

Informationen zum Thema „Paare in Europa“ erhalten Sie hier.

Vorsorge

Vorsorge kann und sollte in vielen Bereichen getroffen werden. Dies betrifft vor allem gesundheitliche aber auch wirtschaftliche Belange. Sollte der Fall eintreten, dass Sie nicht mehr für sich selbst entscheiden oder handeln können, können Sie der Bestellung eines durch das Gericht festgelegten Betreuers durch die vorgreifende Erstellung entsprechender Vollmachten Ihren eigenen Vorstellungen zur Geltung verhelfen.

Gerne entwerfen und beurkunden wir für Sie General- und Vorsorgevollmachten ebenso wie Betreuungs- und Patientenverfügungen.

Weitere Informationen stehen Ihnen hier zur Verfügung.

Ein Glossar zum Thema Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung und weitere Informationen  stellt Ihnen der Bürgerservice der Bundesnotarkammer zur Verfügung.